Eine Mieterin wollte ihre Wohnung kaufen, sollte aber deutlich mehr bezahlen als ein Käufer auf dem freien Markt. Laut Bundesgerichtshof war das nicht rechtens.
Mieterinnen und Mieter, die beim Verkauf ihrer Wohnung von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als Kaufinteressenten auf dem freien Markt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe anhand eines Falles aus Berlin. Eine Vereinbarung, die darauf hinausläuft, dass die Mieterin oder der Mieter einen höheren Preis zahlt, ist demnach unzulässig.
Wenn ein Hauseigentümer seine Wohnungen von Miet- in Eigentumswohnungen umwandelt, diese also verkauft, greift für Mieterinnen und Mieter das Vorkaufsrecht. Sie können entweder beim neuen Eigentümer weiter zur Miete wohnen oder die Wohnung selbst erwerben. Entscheiden müssen sie sich erst, wenn der Kaufvertrag mit dem potenziellen Käufer steht: Dann kann der Mieter festlegen, ob er zu diesen Konditionen selbst in den Vertrag einsteigt.
Im konkreten Fall hatte eine Berliner Mieterin ihr Vorkaufsrecht genutzt. Für die unsanierte 47-Quadratmeter-Wohnung sollte sie mehr als 163.000 Euro bezahlen. Laut Kaufvertrag hätte der zunächst vorgesehene Käufer die Wohnung jedoch für nur knapp 147.000 Euro bekommen, falls sie noch vermietet sein sollte.
Wie der BGH entschied, muss nun auch die Mieterin nur den geringeren Preis zahlen. Der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass den Mieter keine ungünstigeren Bedingungen treffen, urteilten die Richter.
Die Frage war in der Rechtsprechung und unter Experten umstritten. Manche Juristen hatten eine Differenzierung für gerechtfertigt gehalten, weil sich eine vermietete Wohnung zu einem weniger hohen Preis verkaufen lasse als eine unvermietete. Ein Mieter, der selbst zum Eigentümer wird, habe diesen Nachteil nicht.
Die obersten Zivilrichterinnen und -richter fanden das nicht überzeugend. Dem Verkäufer gehöre nur eine vermietete Wohnung, hieß es in ihrem Urteil, und weiter: „Ein Grund dafür, dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt werden müsste, den etwa damit verbundenen Nachteil auf Kosten des Mieters auszugleichen, ist nicht erkennbar.“
Sind Immobilien wirklich ein guter Inflationsschutz? Das hängt von mehreren Faktoren ab. Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um ein Selbstnutzer- oder ein Kapitalanlageobjekt handelt. Selbstnutzer abbezahlter Immobilien zahlen nur die Betriebskosten und gegebenenfalls Instandhaltungen und sind vor Mietsteigerungen geschützt. Bei Anlageimmobilien steigen im laufe der Zeit die Mieten, allerdings auch die laufenden Kosten für den Eigentümer. Dann kommt es vor allem auf den Zustand der Immobilie an. Stark renovierungsbedürftige Immobilien werden sonst schnell zur Kostenfalle.
Die Nachzahlungen könnten für einige Mieter zwei Monatsmieten betragen – 2023 droht ein Nebenkosten-Schock. Doch Mieter können das noch abmildern. Eine Möglichkeit besteht darin, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass die monatlichen Abschläge erhöht werden, um eine horrende Nachzahlung zu verhindern. Mieter haben aber auch selbst Einsparpotenzial beim Heizen.
Aufgrund steigender Energiepreise lohnt sich eine energetische Sanierung alter Ein- und Zweifamilienhäuser aus den Jahren 1919 bis 1978 fast immer. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) und der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (Deneff). Es gibt allerdings einige Bedingungen.
Die Studie untersuchte den Fall, dass eine Immobilie ohnehin renoviert werden muss und berücksichtigte die Mehrkosten, die anfallen, wenn sie zu einem Effizienzhaus umgebaut werden soll. Außerdem müssten die Energiekosten auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar steigen. Zu guter Letzt funktioniert die Rechnung nur mit staatlicher Förderung.
Neue Wohnungen, und zwar richtig viele. Das ist eines der wichtigsten Instrumente der Bundesregierung, um der stetig steigenden Wohnkosten Herr zu werden. Doch diese Pläne stehen in der Kritik – ausgerechnet von Seiten der Bau- und Immobilienwirtschaft.
Bundesbauministerin Klara Geywitz fordert im Rahmen der Spitzenrunde des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum zur Mithilfe auf. Die Bau- und Immobilienbranche würde sicherlich gerne – doch angesichts der Lieferkettenprobleme, steigender Bau- und Energiekosten sowie Zinsen und eingefrorener Förderprogramme hält sie die Ziele für „illusorisch“. So äußerte sich zumindest GdW-Präsident Axel Gedaschko. Und auch die politische Opposition spart nicht mit Kritik.
Die Bundesregierung drückt beim Umbau auf erneuerbare Energien aufs Tempo: Die Ampel-Koalition stellte ein „Osterpaket“ vor, das eine Reihe von Maßnahmen enthält. Unter anderem sollen Solardächer noch mehr gefördert werden, zudem entfällt die EEG-Umlage für Verbraucher.
„Ökologischer Patriotismus“ und „Freiheitsenergien“: Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) wählten schmissige Begriffe, um die beschleunigte Abkehr Deutschlands von fossilen Brennstoffen aus dem Ausland zu beschreiben. Ab 2035 soll beispielsweise die Stromerzeugung in Gänze aus erneuerbaren Quellen wie Wind und Sonne gespeist werden. Für die Immobilienwirtschaft wird besonders der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern ein Thema werden, der noch stärker gefördert werden soll.
Eine vermeintlich beim Kunden im Spam-Ordner gelandete Widerrufsbelehrung gilt nicht zwangsläufig als fehlerhaft zugestellt. Ein Makler hat trotzdem noch Anrecht auf seine Courtage. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden.
Im konkreten Fall hatte sich ein Immobilienkäufer geweigert, die Maklerprovision zu begleichen. Der Kläger behauptete, die Widerrufsbelehrung sei im Spam-Ordner seines E-Mail-Postfaches gelandet und dort direkt gelöscht worden. Da er also nie über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden sei, müsse er auch keine Provision leisten. Um aber überhaupt an das Exposé des Objektes zu kommen, musste der Käufer ausdrücklich zwei Haken setzen – und hat damit die AGB sowie die Widerrufsbelehrung akzeptiert. Die Maklerin konnte nachweisen, dass die Widerrufsbelehrung ihrem Kunden zugestellt wurde. Dessen Verweis auf den Spam-Ordner ließen die Richter nicht gelten – die Courtage muss bezahlt werden.
Das Platzen einer Immobilienblase könnte auch den Finanzsektor schnell in die Bredouille bringen. Die Bundesbank prüft daher derzeit Instrumente, um die Gefahren für die Banken zu minimieren, falls die Marktpreise plötzlich rapide fallen sollten. Die Bundesbank ist auch für die Bankenaufsicht zuständig und warnt seit Jahren vor einer Überbewertung am Immobilienmarkt.
Bundesbank-Vorstand Joachim Wuermeling betrachtet den Immobilienmarkt mit Sorge. Die Eigenkapitalquote von Baukreditnehmer ist seit Jahren ruckläufig, die monatliche Tilgungsbelastung am Einkommen steigt indes. Zudem erhöht sich bei den Geldhäusern der Anteil von Immobilienkrediten an der gesamten Kreditsparte. Diese Faktoren könnten sich beim etwaigen Platzen einer Immobilienblase auch für den Bankensektor als explosiv entpuppen.
Deutschland soll unabhängiger von fossilen Brennstoffen aus dem Ausland und zudem nachhaltiger werden. Für den Umbau von Heizungen mit regenerativen Energiequellen stellt die Bundesregierung Milliarden an Fördergeldern bereit. Das Problem sind aber nicht sanierungsunwillige Hauseigentümer. Es fehlt vielmehr an Materialen und Monteuren, um die angestrebte Zahl an neuen Heizanlagen zu installieren.
Die Nachfrage auf der Eigentümerseite ist da. Rund 100.000 Stellen könnten laut Zentralverband Heizung Sanitär Klima (ZHSK) sofort besetzt werden. Es mangelt aber an qualifizierten Bewerbern. Allerdings zeigt sich der Verband zuversichtlich, dass ein Ausbau der Kapazitäten gelingen kann, wenn die Nachfrage der Eigentümer nach klimafreundlichen Heizanlagen bestehen bleibt. Dafür muss die Politik sich aber langfristig zu den Fördermitteln bekennen und dauerhaft zuverlässige Rahmenbedingungen schaffen.
Wärmepumpe – Allheilmittel bei der Gebäudewärmeversorgung? Ein Interview mit Professor Dieter Wolff, Leiter des DBU-Projektes „Weiterentwicklung, modellhafte Anwendung und Verbreitung der Energieanalyse aus dem Verbrauch (EAV) für die Wohnungswirtschaft“.
Ein Mieter kann eine auf eine Betriebskostenabrechnung geleistete Nachzahlung nicht deshalb zurückfordern, weil der Vermieter die geschuldete Belegeinsicht verweigert oder nur unzureichend gewährt hat.
Eine Mieterin wollte ihre Wohnung kaufen, sollte aber deutlich mehr bezahlen als ein Käufer auf dem freien Markt. Laut Bundesgerichtshof war das nicht rechtens.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf Mietern das Parken von Elektroautos in der Tiefgarage nicht verbieten. So entschied das AG Wiesbaden, nachdem eine Mieterin einen entsprechenden Beschluss angefochten hatte. Die WEG hatte Angst vor einer erhöhten Brandgefahr der Lithium-Ionen-Akkus.
Die Mieterin sah durch den Beschluss ihr Sondernutzungsrecht am Stellplatz angegriffen. Dies wies das Gericht ab, da der Beschluss nicht gegen sie persönlich, sondern gegen das Abstellen bestimmter Fahrzeuge gerichtet war. Dennoch hatte die Anfechtungsklage Erfolg. Der Beschluss widerspricht dem Ziel der WEG-Reform von 2020, nach der Elektromobilität gefördert werden soll.
Großstadt-Immobilien bringen langfristig im Schnitt ein Prozent weniger Renditen als Immobilien in kleineren Städten. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Universität Bonn in einer groß angelegten Studie über die vergangenen 150 Jahre. Der Effekt stellt sich demnach auch bei kürzeren Zeiträumen ein.
Auch wenn Zeiträume wie 70 oder 30 Jahre betrachtet werden, schneiden Kleinstadt-Immobilien bei den Renditen besser ab. Für die Studie wurden die Daten von 27 ausgewählten Großstädten in 15 Ländern untersucht, darunter auch deutsche Städte wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg. Neben existierenden Datenbanken dienten auch städtische Jahresbücher, Immobilienanzeigen sowie Steuer- und Notariatsunterlagen als Datengrundlage. „Hätte man 1950 in ein nationales Portfolio von Wohnimmobilien investiert, wäre es heute doppelt so viel wert wie ein entsprechendes Großstadt-Portfolio“, wie Volkswirtschaftsprofessor Moritz Schularick ausführt. Der Effekt sei auf die konstante Entwicklung der Mietpreise sowie auf das erhöhte Risiko bei Investitionen in Kleinstadt-Objekte zurückzuführen.
Noch nie seit Beginn der Aufzeichnungen 1949 sind die Preise für Baupreise so stark gestiegen wie im vergangenen Jahr. Steigerungen bis zu 77 Prozent sorgen im Bau für einen doppelt so schnellen Preisanstieg wie die allgemeine Inflation. Eine Besserung ist auch 2022 nicht in Sicht.
Mit Abstand am stärksten stiegen laut dem Statistischen Bundesamt die Preise für Holz. Große Holzbalken kosten 77,3 Prozent mehr als im Vorjahr, Dachlatten 65,1 Prozent und Bauholz 61,4 Prozent. Aber auch andere Baumaterialien sind deutlich teurer geworden. Betonstahl kostete 2021 53 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Auch bei unverarbeiteten Rohstoffen stiegen die Preise deutlich, wie beispielsweise beim Kupfer (+27 Prozent). Auch Bitumen (+36 Prozent) und Epoxidharz (+29 Prozent) wurden deutlich teurer. Die hohen Preise sorgen dafür, dass ein Neubau 2021 im Schnitt 9,1 Prozent teurer war als 2020. Das ist eine fast doppelt so große Preissteigerung, wie die allgemeine Inflationsrate. Aufgrund gleichbleibend hoher Nachfrage, steigender Transportkosten und der geplanten Mindestlohnerhöhung wird Bauen auch 2022 weiter teurer werden.
Ab heute können wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren eingereicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Montag mit, dass die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen nun doch unverändert bleiben.
Im Januar hatte Minister Robert Habeck die Zuschüsse kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Nach scharfer Kritik folgte nun das Kommando zurück. Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren, würden bereits jetzt wieder bearbeitet, ließ das Ministerium verlauten.
Die Kaufpreise für Immobilien stiegen 2021 noch schneller als in den Jahren zuvor. Laut Schätzungen der Bundesbank lagen sie bis zu 40 Prozent über dem zu erwartenden Preis. Weder Mieten noch Einkommen stiegen ähnlich stark. Die Bundesbank sieht darin deutliche Anzeichen einer Immobilienblase.
Auch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) und der deutsche Spitzenverband der Immobilienwirtschaft ZIA sehen die Entwicklung als bedrohlich an. Der ESRB fordert konkrete Maßnahmen zur Eindämmung des Preisschubs auf dem deutschen Immobilienmarkt. Die Immobilienbranche nennt den Preisanstieg im Hinblick auf Lieferengpässe bei Baumaterialien und einer hohen Nachfrage allerdings erklärbar – und schätzt die Gefahr einer Blase daher als gering ein.
Der Mieterbund NRW fordert einen Verzicht auf Mieterhöhungen für sechs Jahre. Die Zeit solle genutzt werden, um faire Lösungen zur Finanzierung energetischer Sanierungen zu finden. Der Mieterbund strebt eine Dreiteilung der Kosten an – und will damit vor allem Vermieter zur Kasse bitten.
Der Vorsitzende Hans-Jochem Witzke bezeichnete die derzeitige Gesetzeslage als „Goldgrube für Vermieter“. Während sie die Kosten für Sanierungen derzeit in 12 Jahren abbezahlen könnten, müssten Mieter danach unbegrenzt weiterzahlen. In den sechs Jahren Mietenstopp soll ein Modell entwickelt werden, nach dem die Sanierungskosten zu gleichen Teilen auf Mieter, Vermieter und Gesellschaft verteilt werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) rät vom Heizen mit Holz oder Pellets ab. Grund: Es sei seit Jahren eine große Quelle für Feinstaubbelastung, sie übersteige sogar die Emissionen aus dem Verkehrssektor. Vor allem die Förderung von Pelletöfen sei daher ein Problem: Sie setze falsche Anreize für Eigentümer.
Es sei mit den Klimazielen nicht mehr vereinbar, dass der Staat Heizsysteme wie Pelletkessel gar noch fördert, so UBA-Präsident Dirk Messner. Langfristig sei in privaten Haushalten mindestens eine Halbierung der holzbasierten Heizungen erforderlich. Als Alterative sei unter anderem die Solarthermie ein Schritt Richtung Klimaschutz.
Über 600.000 Wohnungen wurden in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland errichtet. Gebaut wurden allerdings vermehrt Zwei- und Dreiraum-Wohnungen anstelle familientauglicher Räumlichkeiten. Das geht ebenfalls aus dem Bericht der Immobilienweisen hervor. Das „falsche Bauen“ habe demnach drastische Folgen für die Städte.
Weil Familien größere Probleme hätten, angemessenen Wohnraum zu finden, verlassen sie die Städte. Allen voran Metropolen drohe somit eine Abwanderungswelle und damit eine Einwohnerstagnation.
Mieter sollen bei den laufenden Kosten entlastet werden. Die Bundesministerien für Wirtschaft, Bau und Justiz haben sich offensichtlich auf ein Stufenmodell zur künftigen Bezahl-Regelung des CO₂-Preises für Wohngebäude verständigt. Für viele Vermieter könnte es nun deutlich teurer werden.
War ursprünglich eine starre 50:50-Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter vorgesehen, werde der Vermieter beim schlechtesten Energiestandard zu 90 Prozent zur Kasse gebeten. Es gilt: Je besser der Energiestandard, desto weniger wird der Vermieter an den Kosten beteiligt. Bei der besten der insgesamt sieben Stufen solle der Mieter aber die CO₂-Umlage alleine zahlen.