Die Ampel-Koalition will den CO2-Preis beim Wohnen gerechter aufteilen. Die Mieter sollen an den Kosten aber weiter beteiligt werden.

Berlin. Für viele Mieterhaushalte sind es finanziell harte Zeiten: Die Inflation verteuert das Alltagsleben, die Mieten steigen weiter. 8,46 Euro zahlen Mieterinnen und Mieter im Bundesdurchschnitt pro Quadratmeter – die Angebotsmieten legten laut des am Dienstag veröffentlichten Frühjahrsgutachtens des sogenannten Rates der Immobilienweisen im Vorjahr um 3,7 Prozent zu.

Gleichzeitig steigen die Heizkosten. Die Ampel-Koalition versucht, gegenzusteuern. Wohngeldempfänger erhalten einen Heizkostenzuschuss, die EEG-Umlage soll abgeschafft werden. Und auch beim CO2-Preis soll es gerechter zugehen als bisher. Allerdings werden Mieterinnen und Mieter wohl auch zukünftig zur Kasse gebeten.

Miete: CO2-Preis soll weiterhin von Mietern mitgetragen werden

Wie unsere Redaktion aus Regierungskreisen erfuhr, haben sich das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium auf ein Stufenmodell zur künftigen Regelung des CO2-Preises für Wohngebäude verständigt. Je nach Gebäudeart müssen Mieterinnen und Mieter entsprechend mehr oder weniger zahlen.

Doch selbst bei den schlechtesten Energiestandard G und H werden sie zur Kasse gebeten: Die derzeitigen Pläne sehen vor, dass bei der letzten der geplanten sieben Stufen der Mieter noch zehn Prozent des CO2-Preises zahlen muss, der Vermieter die übrigen 90 Prozent.

Bei höchster Stufe sollen Mieter weiter den vollen CO2-Preis zahlen

Bei der höchsten Stufe mit einem CO2-Verbrauch von unter fünf Kilogramm im Jahr muss der Mieter den Ampel-Plänen zufolge dagegen vollständig den CO2-Preis zahlen. Eine hälftige Teilung, wie sie lange diskutiert wurde, ist nicht vorgesehen. In der vierten Stufe mit einem CO2-Ausstoß von 20 bis 30 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr müssen Vermieter den Plänen zufolge beispielsweise 40 Prozent und die Mieter 60 Prozent zahlen.

Derzeit zahlen Mieterinnen und Mieter noch 100 Prozent des CO2-Preises, der aktuell 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Umgerechnet macht das für den Liter Heizöl etwa 9,5 Cent und für die Kilowattstunde Erdgas etwa 0,7 Cent. Bei einer 90-Quadratmeter-Wohnung kann das schnell mehr als 100 Euro an Zusatzkosten ausmachen.

Gesetz soll zum 1. Juni in Kraft treten

Die Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD hatte sich auf keine Aufteilung einigen können. SPD, Grüne und FDP wollen das nun nachholen – doch auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Streit.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zu Jahresbeginn angekündigt, dass das neue Modell bereits Mitte des Jahres greifen solle – andernfalls werde man den CO2-Preis hälftig auf Mieter und Vermieter umlegen. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor.

Streit zwischen FDP und SPD

Als zeitlich zu knapp bemessen hält das die FDP-Bundestagsfraktion. Der baupolitischer Sprecher Daniel Föst hat gegenüber der „Bild“-Zeitung dafür geworben, dass das neue Gesetz erst im Januar 2023 in Kraft tritt – da ein Start mitten im Jahr zu fehleranfällig sei.

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Verena Hubertz lehnte die Forderung ab. „Vereinbart ist vereinbart“, sagte Hubertz unserer Redaktion. „Im Koalitionsvertrag haben wir die klare Abmachung miteinander getroffen, die Mieter bis zum 1. Juni 2022 bei den CO2-Kosten zu entlasten.“ Gerade bei steigenden Energiepreisen müsse die Koalition dies vor dem nächsten Winter verbindlich regeln.

Mieterbundspräsident kritisiert Ungleichbehandlung

Um den straffen Zeitplan zu halten, soll nach Informationen unserer Redaktion ein entsprechender Referentenentwurf bereits am 16. März ins Bundeskabinett eingebracht werden.

Sollte das Vorhaben scheitern, fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, eine je hälftige Aufteilung des CO2-Preises ab dem 1. Juni, bis ein entsprechendes Stufenmodell erarbeitet sei. In einem Stufenmodell müssten aber beide Extreme berücksichtigt sein, sagte Siebenkotten unserer Redaktion: „Es wäre völlig unverständlich, wenn es nur auf der einen Seite eine vollständige Entlastung geben sollte. In völlig unsanierten Gebäuden mit schlechter CO2-Bilanz sollten Mieter nicht am CO2-Preis beteiligt werden.“

CO₂-Umlage: Vermieter sollen bis zu 90 Prozent zahlen - ZKI
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CO₂-Umlage: Vermieter sollen bis zu 90 Prozent zahlen

Donnerstag, 17. Februar 2022

Die Ampel-Koalition will den CO2-Preis beim Wohnen gerechter aufteilen. Die Mieter sollen an den Kosten aber weiter beteiligt werden.

Berlin. Für viele Mieterhaushalte sind es finanziell harte Zeiten: Die Inflation verteuert das Alltagsleben, die Mieten steigen weiter. 8,46 Euro zahlen Mieterinnen und Mieter im Bundesdurchschnitt pro Quadratmeter – die Angebotsmieten legten laut des am Dienstag veröffentlichten Frühjahrsgutachtens des sogenannten Rates der Immobilienweisen im Vorjahr um 3,7 Prozent zu.

Gleichzeitig steigen die Heizkosten. Die Ampel-Koalition versucht, gegenzusteuern. Wohngeldempfänger erhalten einen Heizkostenzuschuss, die EEG-Umlage soll abgeschafft werden. Und auch beim CO2-Preis soll es gerechter zugehen als bisher. Allerdings werden Mieterinnen und Mieter wohl auch zukünftig zur Kasse gebeten.

Miete: CO2-Preis soll weiterhin von Mietern mitgetragen werden

Wie unsere Redaktion aus Regierungskreisen erfuhr, haben sich das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesbauministerium und das Bundesjustizministerium auf ein Stufenmodell zur künftigen Regelung des CO2-Preises für Wohngebäude verständigt. Je nach Gebäudeart müssen Mieterinnen und Mieter entsprechend mehr oder weniger zahlen.

Doch selbst bei den schlechtesten Energiestandard G und H werden sie zur Kasse gebeten: Die derzeitigen Pläne sehen vor, dass bei der letzten der geplanten sieben Stufen der Mieter noch zehn Prozent des CO2-Preises zahlen muss, der Vermieter die übrigen 90 Prozent.

Bei höchster Stufe sollen Mieter weiter den vollen CO2-Preis zahlen

Bei der höchsten Stufe mit einem CO2-Verbrauch von unter fünf Kilogramm im Jahr muss der Mieter den Ampel-Plänen zufolge dagegen vollständig den CO2-Preis zahlen. Eine hälftige Teilung, wie sie lange diskutiert wurde, ist nicht vorgesehen. In der vierten Stufe mit einem CO2-Ausstoß von 20 bis 30 Kilogramm pro Quadratmeter und Jahr müssen Vermieter den Plänen zufolge beispielsweise 40 Prozent und die Mieter 60 Prozent zahlen.

Derzeit zahlen Mieterinnen und Mieter noch 100 Prozent des CO2-Preises, der aktuell 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Umgerechnet macht das für den Liter Heizöl etwa 9,5 Cent und für die Kilowattstunde Erdgas etwa 0,7 Cent. Bei einer 90-Quadratmeter-Wohnung kann das schnell mehr als 100 Euro an Zusatzkosten ausmachen.

Gesetz soll zum 1. Juni in Kraft treten

Die Vorgängerregierung aus CDU/CSU und SPD hatte sich auf keine Aufteilung einigen können. SPD, Grüne und FDP wollen das nun nachholen – doch auch innerhalb der Ampel-Koalition gibt es Streit.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte zu Jahresbeginn angekündigt, dass das neue Modell bereits Mitte des Jahres greifen solle – andernfalls werde man den CO2-Preis hälftig auf Mieter und Vermieter umlegen. So sieht es auch der Koalitionsvertrag vor.

Streit zwischen FDP und SPD

Als zeitlich zu knapp bemessen hält das die FDP-Bundestagsfraktion. Der baupolitischer Sprecher Daniel Föst hat gegenüber der „Bild“-Zeitung dafür geworben, dass das neue Gesetz erst im Januar 2023 in Kraft tritt – da ein Start mitten im Jahr zu fehleranfällig sei.

Die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Verena Hubertz lehnte die Forderung ab. „Vereinbart ist vereinbart“, sagte Hubertz unserer Redaktion. „Im Koalitionsvertrag haben wir die klare Abmachung miteinander getroffen, die Mieter bis zum 1. Juni 2022 bei den CO2-Kosten zu entlasten.“ Gerade bei steigenden Energiepreisen müsse die Koalition dies vor dem nächsten Winter verbindlich regeln.

Mieterbundspräsident kritisiert Ungleichbehandlung

Um den straffen Zeitplan zu halten, soll nach Informationen unserer Redaktion ein entsprechender Referentenentwurf bereits am 16. März ins Bundeskabinett eingebracht werden.

Sollte das Vorhaben scheitern, fordert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes, eine je hälftige Aufteilung des CO2-Preises ab dem 1. Juni, bis ein entsprechendes Stufenmodell erarbeitet sei. In einem Stufenmodell müssten aber beide Extreme berücksichtigt sein, sagte Siebenkotten unserer Redaktion: „Es wäre völlig unverständlich, wenn es nur auf der einen Seite eine vollständige Entlastung geben sollte. In völlig unsanierten Gebäuden mit schlechter CO2-Bilanz sollten Mieter nicht am CO2-Preis beteiligt werden.“

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